Statuten, Präsidium, Verein

Statuten, Präsidium, Verein 640 428 Yystoo für e FCB

«Yystoo für e FCB!» nimmt Stellung zur Totalrevision der Vereinsstatuten, der Kandidatur von Reto Baumgartner als Vereinspräsident sowie zur Bedeutung des Vereins FC Basel 1893.

Totalrevision der Vereinsstatuten

Die vom aktuellen Vereinsvorstand vorgeschlagene Totalrevision der Statuten ist in der vorliegenden Form abzulehnen. Der angebliche intensive Vernehmlassungsprozess und enge Austausch mit den Mitgliedern fand nicht statt. Es gab aufgrund der Anzahl Teilnehmenden im Februar 2020 zwei separate Treffen, an denen einige relevante, geplante Änderungen in groben Zügen vorgestellt und diskutiert wurden. Bis zum Erhalt der GV-Unterlagen am 14. Oktober fand jedoch kein weiterer Austausch statt und einen konkreten Entwurf sahen diejenigen, welche an einem der beiden Treffen teilnahmen, nie. In der Folge schränken die neuen Statuten die Mitgliederrechte massiv ein, diverse Stellen sind unklar formuliert und wichtige Bestandteile fehlen. Zudem ist die Gegenüberstellung der alten und neuen Statuten ohne Querverweise auf verschobene Artikel oder einzelne Teile äusserst unübersichtlich gestaltet (eine übersichtlichere Version findest du hier) und es fehlen Anmerkungen oder Erklärungen zu den einzelnen Änderungen. Neben kleineren Änderungen geben vor allem die folgenden Punkte Anlass zur Kritik, welche im übrigen nicht Teil der damaligen Mitgliederkonsultation waren:

  • In den neuen Statuten fehlt beinahe jeglicher Bezug zur Geschichte und zur Bedeutung des Vereins, beispielsweise in einer Präambel. Das Gründungsdatum des FCB fehlt sogar komplett. Der Frauenfussball und die Nachwuchsförderung sind zwar beim Verein angegliedert, aber sie sind kein Hauptzweck. Der Verein FC Basel 1893 ist das Fundament und die Identität der Institution FC Basel, also auch der Aktiengesellschaft und der Holding. Dem gilt es Rechnung zu tragen.

  • Die neuen Statuten beziehen sich an verschiedenen Stellen indirekt auf Verträge des Vereins mit der Aktiengesellschaft und der Holding, beispielsweise bei der Frage der Verwendung des Logos, ohne dass die groben Züge dieser Verträge den Mitgliedern bekannt wären. Es fehlt die Entscheidungsgrundlage für eine seriöse Beurteilung. Die neuen Statuten könnten so ausgelegt werden, dass der Verein das Logo und den Namen FC Basel 1893 der Aktiengesellschaft kostenlos zur Verfügung stellen muss.

  • Der Verein müsste gemäss den neuen Statuten eine Geschäftsstelle unterhalten, ohne dass die operative Aufgabenteilung zwischen Verein und Aktiengesellschaft im Detail festgehalten wird. Ob es sich dabei lediglich um die Beantwortung von E-Mails an den Vorstand handelt oder um komplexe und aufwändige operative Tätigkeiten wie die Anstellung und Führung von Mitarbeitenden, ist völlig unklar. Dabei hat es sich in der Vergangenheit bewährt, dass letztere von der Aktiengesellschaft ausgeführt werden, da nur sie dies zu leisten vermag. Dem Verein könnten somit ­­– auch aufgrund von unnötigen Doppelspurigkeiten – grosse Mehrkosten entstehen, obwohl er sowieso schon defizitär ist. Wir halten daran fest, dass der Club als Ganzes zu betrachten ist.

  • Die Ablehnung von Mitgliedschaftsanträgen oder der Ausschluss von Mitgliedern liegt neu vollständig in der Kompetenz des Vorstands. Es soll keine Rekursmöglichkeit zu Handen der Generalversammlung mehr geben. Statutenänderungsanträge müssten vom Vorstand zu Handen der Generalversammlung neu nur noch verbindlich traktandiert werden, wenn 5% der Mitglieder dies verlangen. Heute noch verbindliche Einzelanträge könnten vom Vorstand neu ohne Begründung abgelehnt werden. Mit all dem wird Willkür Tür und Tor geöffnet.

  • Präsidium und Delegiertenfunktion sind zwar künftig entkoppelt, sehen für letztere aber nach wie vor keine zwingende Unabhängigkeit von Aktiengesellschaft und Holding vor. Somit ist eine unabhängige Interessensvertretung des Vereins und seiner Mitglieder in der FC Basel 1893 AG nicht gewährleistet.

Aus all diesen Gründen ist die Totalrevision der Statuten zurückzuweisen. Die vorgesehene Entmachtung der Mitglieder ist für einen Volksverein wie den FC Basel 1893 unwürdig. Statuten müssen niet- und nagelfest sein, denn sie sind die Verfassung eines Vereins. Der neu zusammengesetzte Vorstand soll deshalb den neuen Statutenentwurf einer weiteren Überarbeitungsrunde unterziehen und einen ernsthaften Vernehmlassungsprozess veranlassen. Das Ergebnis soll an der Generalversammlung im nächsten Jahr den Mitgliedern zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden.

Reto Baumgartner als neuer Vereinspräsident

Wir begrüssen die vom aktuellen Vereinsvorstand unterstützte Kandidatur von Reto Baumgartner als neuer Präsident des Vereins FC Basel 1893. Als langjähriges Vorstandsmitglied garantiert er eine gewisse Kontinuität. In der jetzigen Situation erachten wir es als wichtig, dass er unabhängig von Aktiengesellschaft und Holding ist. Durch seine Arbeit im Vorstand sowie als ehemaliger FCB-Spieler kennt er den Club und sein Umfeld bestens. Zudem verfügt er über ein breites Netzwerk in der Region Basel und «Yystoo für e FCB!» hat gute Erfahrungen im Kontakt mit ihm gemacht. Zu allen weiteren Kandidaturen für den Vereinsvorstand möchten wir uns nicht äussern. Es liegt an den Vereinsmitgliedern, wie sie den neuen Vorstand zusammensetzen möchten.

Bedeutung des Vereins FC Basel 1893

In der mittlerweile beinahe 127 Jahre alten Geschichte der Institution FC Basel 1893 war die Generalversammlung des Vereins stets das oberste Organ des gesamten Fussballclubs. Sowohl bei der Bildung der FC Basel Marketing AG im Jahr 1997 (Vorgängerin der heutigen Holding), der Schöpfung des heutigen Konstrukts mit Aktiengesellschaft, Holding und Verein als auch beim Führungs- und Besitzerwechsel von Bernhard Heusler zu Bernhard Burgener hatten die Mitglieder stets das letzte Wort. Nie gab es eine Führung beim FCB, welche nicht von einer Mehrheit der Vereinsmitglieder getragen wurde. Darum erwarten wir von Bernhard Burgener, Roland Heri und allen möglichen Nachfolgern, dass sie auch künftig an Generalversammlungen des Vereins anwesend sind, den Mitgliedern Rede und Antwort stehen und weiterhin durch eine Wahl bestätigt werden müssen. Für die kommende Generalversammlung tun sie dies im Rahmen der Beschlussfassung über die Stimmabgabe des Delegierten an der GV der FC Basel 1893 AG zum Traktandum Wahl des Verwaltungsrates. Sollte eine Mehrheit der Mitglieder ihnen das Vertrauen entziehen, sollten sie geordnet aus allen Verantwortungspositionen beim FCB zurücktreten und eine Übergabe zu neuen Besitzverhältnissen aufgleisen. Alles andere würde die fast 127 Jahre alte Geschichte des Vereins und des gesamten FCB mit Füssen treten.

Für weitere Auskünfte
David Frey
Tobias Adler
Patrick Fassbind